Eltern haben das Recht, ihre Vertreter/innen zu wählen – warum nicht auch Sie?
Wie funktioniert das?
In den Kindergärten und Grundschulen:
Die Eltern stimmen ab, um ihre Vertreter/innen für den Schulrat zu bestimmen.
Der Schulrat:
- stimmt über die Schulordnung ab,
- verabschiedet das Schulprojekt,
- gibt seine Meinung ab und macht Vorschläge zur Funktionsweise der Schule und zu allen Fragen des Schullebens: Integration von Kindern mit Behinderungen, Schulverpflegung, Schulhygiene, Sicherheit der Kinder usw.,
- gibt seine Zustimmung zur Organisation von zusätzlichen, erzieherischen, sportlichen oder kulturellen Aktivitäten,
- kann ein abweichendes Projekt zur Organisation der Schulzeit vorschlagen.
Die Anzahl der im Schulrat vertretenen Elternvertreter/innen entspricht der Anzahl der Klassen. Jedes vertretungsberechtigte Elternteil kann eine/n Stellvertreter/in haben.
Im „Collège“ und „Lycée“ (weiterführende Schulen):
Je nach Art und Größe der Schule gibt es in jedem Verwaltungsrat fünf, sechs oder sieben Elternvertreter/innen.
Der Verwaltungsrat ist das beschlussfassende Organ der Einrichtung. Dieser tritt auf Initiative des Schulleiters oder der Schulleiterin mindestens dreimal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:
- verabschiedet das Schulprojekt, den Haushalt und die Hausordnung,
- gibt seine Zustimmung zum Programm des Sportunterrichts,
- berät über Fragen in Zusammenhang mit Hygiene, Gesundheit und Sicherheit,
- gibt seine Stellungnahme ab zu den Grundsätzen der Auswahl von Lehrbüchern und Lehrmaterialien, zur Einrichtung von Studienoptionen und – bereichen usw.,
- entscheidet über Fragen im Zusammenhang mit dem Einbezug und der Bereitstellung von Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern sowie über die allgemeinen Modalitäten ihrer Beteiligung am Schulleben.
Auf Wunsch der Eltern können die Elternvertreter/innen auch eine Vermittlerrolle gegenüber der Bildungseinrichtung übernehmen.
In der Mittel- und Oberstufe fungieren einige Eltern auch als Elternvertreter/innen in den Klassenräten, die dreimal im Jahr am Ende jedes Trimesters stattfinden. Die Listen dieser Delegierten werden von den Vorsitzenden der Kandidatenlisten vorgeschlagen, die bei den Wahlen Stimmen erhalten haben, und sie werden vom Schulleiter oder der Schulleiterin unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse ernannt.
Weitere Informationen über die Rolle der Elternvertreter/innen finden Sie auf der Website des Bildungsministeriums: „Les délégués de parents“ (auf Französisch).
Die Eltern, die in den Schulrat, den Klassenrat oder den Verwaltungsrat gewählt werden, vertreten alle Eltern. Sie agieren als Informations- und Vermittlungsinstanz zwischen den Eltern und der Schule. Sie haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Eltern und stehen in ständigem Kontakt mit der Schulleitung und den Lehrkräften.
Als Sprachrohr der Eltern sprechen sie bei diesen Treffen alle Probleme und Fragen an, die Familien an sie herangetragen haben.
Worin besteht die Rolle von Eltern Alsace? Und warum sollte man eine Liste von Eltern Alsace aufstellen?
Die Elternvereinigung Eltern Alsace fördert und unterstützt Initiativen zum Erlernen von Sprachen in und außerhalb der Schule (Gemeinden, Familie …). Sie vertritt die Eltern ebenfalls bei den Verwaltungs- und Bildungsbehörden, bei anderen Verbänden sowie bei Versammlungen und Kolloquien zum Thema Sprachen.
Um am Schulleben aktiv teilnehmen zu können sowie eine Vertretung in den Gremien auf Ebene der „Départements“ zu haben, müssen die Elternvereinigungen über gewählte Vertreter/innen verfügen. Die Elternvereinigungen sind daher dazu angehalten, Eltern für die Wahl der Delegierten in den Schulräten vorzuschlagen.
Da die Zukunft unserer Kinder auch vom Engagement der Eltern auf vielen Ebenen abhängt, bieten wir Ihnen an, unseren Beitrag als Eltern zu leisten. Gemeinsam machen wir aus unseren Schulen einen herzlichen und einladenden Ort, der das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellt.
Und gleichzeitig können Sie Eltern Alsace vertreten.
Je mehr gewählte Vertreter/innen eine Elternvereinigung hat, desto mehr Gewicht hat diese gegenüber dem Bildungsministerium. Diese Sitze helfen Eltern Alsace, die notwendige Repräsentativität zu erlangen, um die Interessen aller Kinder zu vertreten sowie deren Teilnahme am Schulleben zu ermöglichen. Außerdem beinhaltet dies ebenfalls eine Interessevertretung in den Gremien auf Ebene der „Départements“.
Wir zählen auf Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!
Weiterführende Informationen
Vorgang Einreichung Wahlliste:
Einige zusätzliche Dokumente (nur auf Französisch verfügbar):
Offizielle Texte zu den Wahlen der Elternvertreter/innen (nur auf Französisch verfügbar):
Musterdokumente für die Einreichung einer Liste (nur auf Französisch verfügbar):
Beispiel für ein Wahlergebnis (nur auf Französisch verfügbar):